Geld & Recht

Elterngeld berechnen: So viel Geld steht dir 2026 wirklich zu

Elterngeld berechnen ohne Rätselraten: So ermittelst du dein Elterngeld-Netto, kombinierst Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus und sicherst dir den vollen Anspruch.

von Tobias Keller 9 Min. Lesezeit
Elterngeld berechnen: Person schreibt auf ein Formular

Wer sein Elterngeld berechnen möchte, braucht vor allem drei Zahlen: das Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt, die geplante Bezugsdauer und die gewünschte Variante. Daraus ergibt sich, wie viel Geld in den ersten Lebensmonaten deines Kindes aufs Konto fließt. Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, wie du dein Elterngeld berechnen kannst und wie die Elterngeldstelle rechnet – mit Beispielen, Tabellen und den Regeln, die im Herbst 2026 gelten.

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das wegfällt, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest. Es steht Müttern und Vätern gleichermaßen zu, auch Selbstständigen, Studierenden und Eltern ohne Einkommen. Gesetzliche Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das du in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat verdient hast. Bei Geringverdienenden steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent. Das Basiselterngeld liegt immer zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro.

Wichtig: Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit deinem tatsächlichen Nettolohn von der Gehaltsabrechnung, sondern mit dem sogenannten Elterngeld-Netto. Dafür zieht sie vom Brutto pauschale Beträge für Steuern und Sozialabgaben ab. Deshalb weicht das Ergebnis oft um einige Euro von deiner eigenen Schätzung ab. Wer das Elterngeld berechnen will, sollte also immer vom Brutto ausgehen.

Die Ersatzrate im Detail

Wie hoch der Prozentsatz ausfällt, hängt vom Elterngeld-Netto ab. Die Staffelung steht in § 2 BEEG:

  • Unter 1.000 Euro netto: Für je 2 Euro unter dieser Grenze steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte – bis maximal 100 Prozent.
  • 1.000 bis 1.200 Euro netto: Die Ersatzrate beträgt 67 Prozent.
  • Über 1.200 Euro netto: Für je 2 Euro über der Grenze sinkt die Rate um 0,1 Prozentpunkte, aber nie unter 65 Prozent. Ab 1.240 Euro gilt also durchgehend 65 Prozent.

Den Höchstbetrag von 1.800 Euro erreichst du mit einem Elterngeld-Netto von rund 2.770 Euro. Alles, was darüber liegt, erhöht das Elterngeld nicht mehr – Gutverdienende müssen beim Elterngeld berechnen also mit dem Deckel planen. Den Mindestbetrag von 300 Euro bekommst du auch dann, wenn du vor der Geburt gar kein Einkommen hattest.

Der Bemessungszeitraum: Welche Monate zählen?

Bevor du dein Elterngeld berechnen kannst, musst du wissen, welche Monate in die Rechnung eingehen. Bei Angestellten sind das grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Kommt dein Kind im März 2027 zur Welt, zählen also die Monate März 2026 bis Februar 2027.

Bestimmte Monate klammert die Elterngeldstelle aus und greift stattdessen auf frühere Monate zurück. Dazu gehören:

  • Monate, in denen du Mutterschaftsgeld bezogen hast oder ein Beschäftigungsverbot galt,
  • Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind (in den ersten 14 Lebensmonaten),
  • Monate, in denen du wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung weniger verdient hast.

Diese Regel schützt dich davor, dass ein Beschäftigungsverbot oder Komplikationen in der Schwangerschaft dein Elterngeld schmälern. Auf Antrag kannst du die Monate trotzdem einbeziehen lassen, falls das günstiger ist.

Selbstständige und Mischeinkünfte

Für Selbstständige gilt ein anderer Zeitraum: Maßgeblich ist der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt, meist also das vorherige Kalenderjahr. Wer angestellt und zugleich selbstständig war, bei dem zählt ebenfalls das Kalenderjahr für beide Einkunftsarten. Als Nachweis dient in der Regel der Steuerbescheid. Ohne ihn können Selbstständige ihr Elterngeld berechnen lassen, erhalten aber zunächst nur einen vorläufigen Bescheid.

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen nach aktueller Rechtslage nicht in die Berechnung ein. Sie gelten steuerlich als sonstige Bezüge und bleiben beim Elterngeld außen vor.

Person am Schreibtisch mit Taschenrechner und Kaffeetasse – Elterngeld berechnen mit Gehaltsabrechnungen
Mit den Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate lässt sich das Elterngeld-Netto gut abschätzen.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten, die du miteinander kombinieren kannst. Wer Elterngeld berechnen möchte, sollte alle drei kennen. Welche Mischung am meisten bringt, hängt davon ab, ob und wie viel du nach der Geburt arbeiten möchtest.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ist die klassische Variante. Eltern stehen gemeinsam zwölf Monatsbeträge zu, plus zwei Partnermonate, wenn beide Elternteile sich an der Betreuung beteiligen und dabei Einkommen wegfällt. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate nehmen. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate.

Basiselterngeld gibt es nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate. Gleichzeitig beziehen dürfen beide Eltern es seit April 2024 grundsätzlich nur noch in einem Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Ausnahmen gelten etwa bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung.

ElterngeldPlus

Beim ElterngeldPlus wird aus einem Monat Basiselterngeld ein Doppelpack: zwei Monate mit jeweils höchstens der Hälfte des Betrags. Ohne Einkommen nach der Geburt bekommst du also halb so viel, dafür doppelt so lange.

Seine Stärke spielt ElterngeldPlus aus, wenn du in Teilzeit zurückkehrst. Dann fällt der Abzug durch dein Teilzeitgehalt oft kaum ins Gewicht, und du bekommst den gleichen Betrag wie beim Basiselterngeld – aber über einen längeren Zeitraum. ElterngeldPlus kannst du auch über den 14. Lebensmonat hinaus beziehen, sofern ihr es ohne Unterbrechung nehmt.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die sich Job und Familie teilen. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhält jeder für jeden dieser Monate einen zusätzlichen Monatsbetrag ElterngeldPlus. Den Bonus gibt es für mindestens zwei und höchstens vier aufeinanderfolgende Monate. Alleinerziehende können ihn ebenfalls nutzen, wenn sie im selben Stundenkorridor arbeiten.

Elterngeld berechnen: Beispielrechnungen in der Tabelle

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich unterschiedliche Einkommen auswirken. Die Werte gelten für Monate ohne eigenes Einkommen nach der Geburt und beziehen sich auf das Elterngeld-Netto, nicht auf den Bruttolohn.

Elterngeld-Netto vor der GeburtErsatzrateBasiselterngeldElterngeldPlus
0 Euro–300 Euro150 Euro
800 Euro77 %616 Euro308 Euro
1.100 Euro67 %737 Euro368,50 Euro
1.500 Euro65 %975 Euro487,50 Euro
2.000 Euro65 %1.300 Euro650 Euro
3.000 Euro65 % (gedeckelt)1.800 Euro900 Euro

Ein Beispiel macht die Rechnung greifbar: Lena hatte vor der Geburt ein Elterngeld-Netto von 800 Euro. Sie liegt 200 Euro unter der Grenze von 1.000 Euro, das ergibt 100 Schritte zu je 0,1 Prozentpunkten. Ihre Ersatzrate steigt damit auf 77 Prozent, ihr Basiselterngeld beträgt 616 Euro.

Beispiel mit Teilzeit nach der Geburt

Arbeitest du während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, ersetzt das Elterngeld nur den Einkommensverlust. Dazu ein typischer Fall:

  • Vor der Geburt: 2.000 Euro Elterngeld-Netto.
  • Nach der Geburt: 1.000 Euro Elterngeld-Netto in Teilzeit.
  • Differenz: 1.000 Euro, davon 65 Prozent ergibt 650 Euro.
  • Basiselterngeld: 650 Euro im Monat.
  • ElterngeldPlus: ebenfalls 650 Euro, denn die Obergrenze liegt bei der Hälfte von 1.300 Euro – aber doppelt so viele Monate.

Genau hier zeigt sich, warum es sich lohnt, das Elterngeld berechnen zu lassen, bevor du dich festlegst: Wer in Teilzeit plant, verschenkt mit reinem Basiselterngeld oft bares Geld.

Mann und Frau halten gemeinsam ihr Baby im Arm – Elterngeld berechnen und Monate als Paar aufteilen
Wer die Elterngeldmonate partnerschaftlich aufteilt, sichert sich die zwei Partnermonate.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Lebt bereits ein kleines Geschwisterkind in deinem Haushalt, steigt das Elterngeld. Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat (beim ElterngeldPlus 37,50 Euro). Voraussetzung ist eines dieser Szenarien:

  • Du lebst mit zwei Kindern unter drei Jahren zusammen, oder
  • du lebst mit drei oder mehr Kindern unter sechs Jahren zusammen.

Für Kinder mit Behinderung gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren. Der Bonus endet mit dem Monat, in dem das ältere Geschwisterkind die Altersgrenze erreicht. Aus 1.300 Euro Basiselterngeld werden so beispielsweise 1.430 Euro. Online-Tools zum Elterngeld berechnen berücksichtigen den Bonus automatisch, wenn du die Geburtsdaten der Geschwister angibst.

Bei Zwillingen oder Mehrlingen gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (150 Euro beim ElterngeldPlus). Er kommt zusätzlich zu einem möglichen Geschwisterbonus.

Einkommensgrenze und Anrechnung anderer Leistungen

Nicht alle Eltern haben Anspruch. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Die Grenze bezieht sich auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt und gilt für Paare gemeinsam ebenso wie für Alleinerziehende. Das zu versteuernde Einkommen findest du in deinem Steuerbescheid; es liegt meist deutlich unter dem Bruttoeinkommen.

Einige Leistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Das betrifft vor allem das Mutterschaftsgeld samt Arbeitgeberzuschuss in den Wochen nach der Geburt. Diese Monate gelten automatisch als Basiselterngeld-Monate der Mutter. Wenn du dein Elterngeld berechnen willst, beachte: Für die Zeit des Mutterschutzes bleibt meist wenig oder nichts übrig.

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen, was zu einer Nachzahlung führen kann. Plane dafür einen kleinen Puffer ein.

Der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums

Am einfachsten kannst du dein Elterngeld berechnen mit dem offiziellen Elterngeldrechner mit Planer auf dem Familienportal. Das Bundesfamilienministerium stellt ihn kostenlos und ohne Registrierung bereit. Du gibst dein Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenversicherung ein, und der Rechner ermittelt daraus das Elterngeld-Netto.

Besonders hilfreich ist der integrierte Planer. Mit ihm verteilt ihr Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Monat für Monat auf beide Elternteile und seht sofort, welche Kombination die höchste Gesamtsumme ergibt. Das Ergebnis ist unverbindlich, kommt dem späteren Bescheid aber in der Regel sehr nahe. Kein anderes Tool zum Elterngeld berechnen arbeitet so nah an der Praxis der Elterngeldstellen.

Diese Unterlagen solltest du griffbereit haben, wenn du dein Elterngeld berechnen willst:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor dem voraussichtlichen Geburtsmonat,
  • bei Selbstständigkeit den letzten Steuerbescheid,
  • Angaben zu Steuerklasse und Kirchensteuer,
  • den errechneten Geburtstermin.

Ein guter Zeitpunkt für die Planung ist die Mitte der Schwangerschaft – etwa rund um die Halbzeit in SSW 20. Dann bleibt genug Zeit, um mit deinem Arbeitgeber die Elternzeit zu beantragen, bei der die Anmeldefrist sieben Wochen beträgt.

So beantragst du das Elterngeld richtig

Nachdem du dein Elterngeld berechnet hast, folgt der Antrag bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Stellen kannst du ihn erst nach der Geburt, denn die Geburtsurkunde gehört zu den Pflichtunterlagen. Viele Länder bieten den Antrag inzwischen online an, häufig mit Login über die BundID.

Achte auf die Frist: Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Wer zu lange wartet, verliert Geld. Beantrage das Elterngeld deshalb idealerweise in den ersten Wochen nach der Geburt – parallel dazu solltest du auch das Kindergeld beantragen.

Weil die ersten Wochen mit Baby turbulent sind, hilft eine Vorbereitung schon in der Schwangerschaft. Fülle den Antrag so weit wie möglich vorab aus und ergänze nach der Geburt nur noch Geburtsurkunde und Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld. So hast du im Wochenbett nach der Geburt den Kopf frei für dein Kind.

Häufige Fehler vermeiden

  • Steuerklasse zu spät wechseln: Ein Wechsel wirkt sich nur aus, wenn er mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes gilt.
  • Partnermonate verschenken: Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, gehen zwei Monate verloren.
  • Gleichzeitigen Bezug falsch planen: Parallel Basiselterngeld gibt es im ersten Lebensjahr nur in einem Monat.
  • Frist verpassen: Mehr als drei Monate rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle nicht.

Ausblick: Was die geplante Elterngeldreform ändern könnte

Das Bundesfamilienministerium arbeitet an einer Reform des Elterngelds. Nach Berichten von Ende Oktober 2026 sieht der Entwurf unter anderem einen höheren Mindestbetrag von 330 Euro und einen Höchstbetrag von 1.900 Euro vor. Außerdem soll sich die Ersatzrate nach der Zahl der Monate staffeln, die jeder Elternteil nimmt.

Beschlossen ist bislang nichts, und auch der Starttermin steht noch nicht fest. Für alle Kinder, die jetzt geboren werden, gelten die in diesem Artikel beschriebenen Regeln. Aktuelle Informationen zum Stand findest du auf der Elterngeld-Seite des Bundesfamilienministeriums.

Fazit: Früh rechnen, klug kombinieren

Wer sein Elterngeld berechnet, bevor das Baby da ist, plant entspannter und holt oft mehrere Hundert Euro mehr heraus. Entscheidend sind dein Elterngeld-Netto, die richtige Kombination aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sowie ein rechtzeitiger Antrag.

Nutze den offiziellen Rechner, um dein Elterngeld berechnen zu lassen, spielt als Paar verschiedene Modelle durch und lasst euch bei Unklarheiten von der Elterngeldstelle beraten. So wird aus der Zahlenarbeit eine solide finanzielle Basis für die erste Zeit als Familie.

Häufige Fragen zum Thema „Elterngeld berechnen“

Wie kann ich mein Elterngeld berechnen?

Am zuverlässigsten mit dem offiziellen Elterngeldrechner auf dem Familienportal des Bundes. Du gibst dein Bruttoeinkommen, Steuerklasse und Versicherungsstatus ein, der Rechner ermittelt das Elterngeld-Netto und wendet die Ersatzrate von 65 bis 100 Prozent an. Ergebnis: Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.

Was zählt beim Elterngeld berechnen als Einkommen?

Maßgeblich ist bei Angestellten das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat, abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben. Monate mit Mutterschaftsgeld oder schwangerschaftsbedingter Krankheit werden übersprungen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht. Bei Selbstständigen gilt das letzte abgeschlossene Steuerjahr, belegt durch den Steuerbescheid.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Basiselterngeld gibt es für bis zu zwölf Monate, mit zwei Partnermonaten für bis zu 14 Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate nehmen. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Dauer bei halbem Betrag. Der Partnerschaftsbonus bringt bis zu vier zusätzliche Monate pro Elternteil.

Wann sollte ich das Elterngeld beantragen?

Möglichst in den ersten Wochen nach der Geburt, denn die Elterngeldstelle zahlt nur für drei Lebensmonate rückwirkend. Den Antrag kannst du erst stellen, wenn die Geburtsurkunde vorliegt. Bereite die Formulare aber schon in der Schwangerschaft vor, damit du nach der Geburt nur noch die fehlenden Nachweise ergänzen musst.

Ab welchem Einkommen gibt es kein Elterngeld?

Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Die Grenze gilt für Paare gemeinsam und für Alleinerziehende gleichermaßen. Maßgeblich ist der Wert aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.

Geschrieben von

Tobias Keller

Tobias erklärt Geld & Recht rund um die Geburt: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld, mit Fristen, Formularen und Rechenbeispielen.

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