Elternzeit beantragen: Fristen, Aufteilung und Muster für den Antrag
Elternzeit beantragen leicht gemacht: Welche Fristen gelten, wie du die Zeit aufteilst, was beim Kündigungsschutz zählt und wie dein Antrag an den Arbeitgeber aussehen kann.
Wenn du Elternzeit beantragen möchtest, kommt es auf zwei Dinge an: die richtige Frist und eine klare Aufteilung der Zeiträume. Die Elternzeit ist dein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung vom Job, um dich um dein Kind zu kümmern – ohne dass dein Arbeitsplatz verloren geht. In diesem Guide erfährst du, wie du die Elternzeit beantragen kannst, welche Fristen gelten und wie ein Antrag konkret aussieht.
Viele werdende Eltern verwechseln Elternzeit und Elterngeld oder unterschätzen, wie verbindlich die erste Anmeldung ist. Dabei lassen sich mit etwas Planung typische Fehler vermeiden. Grundlage aller Regeln ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Was ist Elternzeit und wer hat Anspruch?
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die Mütter und Väter für die Betreuung ihres Kindes nehmen können. Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre pro Kind. Der Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit, du kannst aber bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob in Vollzeit, Teilzeit, befristet oder im Minijob beschäftigt. Auch Auszubildende können Elternzeit beantragen. Voraussetzung ist, dass du mit dem Kind in einem Haushalt lebst und es selbst betreust und erziehst. Für Selbstständige gibt es keine Elternzeit, weil sie keinen Arbeitgeber haben, der sie freistellen könnte.
Dein Arbeitgeber muss der Elternzeit nicht zustimmen. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch, den er weder ablehnen noch vertraglich ausschließen darf. Er muss dir die Elternzeit lediglich bescheinigen.
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Der Anspruch besteht bis zum dritten Geburtstag deines Kindes. Bis zu 24 Monate davon kannst du auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag übertragen – etwa für die Einschulung. Eine Zustimmung des Arbeitgebers brauchst du dafür nicht.
Für Mütter gilt eine Besonderheit: Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf die drei Jahre angerechnet. Beträgt der Mutterschutz acht Wochen, bleiben also knapp zweidreiviertel Jahre Elternzeit übrig. Väter können dagegen schon ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen.
Habt ihr mehrere Kinder, besteht der Anspruch für jedes Kind separat. Überschneiden sich die Zeiträume, verlängert sich die Elternzeit allerdings nicht automatisch – die Zeiten laufen parallel. Hier lohnt sich eine Beratung, bevor du für ein weiteres Kind Elternzeit beantragen willst.
Elternzeit beantragen: Fristen und Form
Die wichtigste Regel: Du musst die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn bei deinem Arbeitgeber anmelden, wenn sie vor dem dritten Geburtstag liegt. Für Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Geregelt ist das in § 16 BEEG.
Textform statt Unterschrift
Lange Zeit musste der Antrag schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift vorliegen. Seit dem 1. Mai 2025 genügt die Textform. Du kannst die Elternzeit beantragen, indem du eine E-Mail schickst.
Wichtig bleibt, dass du den Zugang nachweisen kannst – bitte deshalb um eine Eingangsbestätigung oder übergib den Antrag persönlich gegen Quittung.
Fristen für Mütter und Väter
- Mutter direkt nach dem Mutterschutz: Die Elternzeit beginnt nach Ende der Schutzfrist. Den Antrag stellst du spätestens sieben Wochen vorher, also meist in der ersten Woche nach der Geburt. Sicherer ist es, ihn schon vor der Geburt abzugeben.
- Vater ab Geburt: Die sieben Wochen rechnest du vom errechneten Geburtstermin zurück. Kommt das Baby früher, beginnt die Elternzeit trotzdem mit der Geburt.
- Späterer Beginn: Die Frist gilt immer vom gewünschten ersten Tag der Elternzeit an.
Liegen dringende Gründe vor, ist ausnahmsweise eine kürzere Frist möglich. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen.
Checkliste: Elternzeit beantragen vor der Geburt
Am entspanntesten ist es, die Elternzeit zu beantragen, bevor das Baby da ist. In den ersten Tagen nach der Geburt fehlt erfahrungsgemäß die Ruhe für Formulare. Mit dieser Reihenfolge behältst du den Überblick:
- Schwangerschaft mitteilen: Informiere deinen Arbeitgeber frühzeitig, damit der Mutterschutz greift.
- Modell besprechen: Klärt als Paar, wer wann zu Hause bleibt und wer in Teilzeit arbeitet.
- Elterngeld durchrechnen: Prüft, welche Aufteilung finanziell trägt.
- Antrag formulieren: Lege Beginn, Ende und die Zwei-Jahres-Festlegung fest.
- Zugang sichern: Lass dir den Eingang bestätigen und lege das Dokument ab.
Ein guter Zeitpunkt für diese Schritte ist das letzte Schwangerschaftsdrittel. Dann ist der Geburtstermin absehbar, und du kannst die Elternzeit beantragen, ohne unter Zeitdruck zu geraten.

Die Zwei-Jahres-Bindung
Wer Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre beantragt, muss sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren er sie nimmt. Bei Müttern zählen Mutterschutz und direkt anschließender Urlaub zu diesen zwei Jahren. Nach dieser Festlegung kannst du die Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ändern oder vorzeitig beenden.
Das dritte Jahr musst du noch nicht festlegen. Du kannst es später separat beantragen – wieder mit sieben Wochen Vorlauf, beziehungsweise 13 Wochen, wenn es nach dem dritten Geburtstag liegt.
Elternzeit aufteilen: Abschnitte und Partnermodelle
Jeder Elternteil darf seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen. Für weitere Abschnitte brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Liegt der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag, darf der Arbeitgeber ihn innerhalb von acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Ihr könnt die Elternzeit nacheinander, gleichzeitig oder überlappend nehmen. Beliebte Modelle sind:
- Klassisch: Die Mutter nimmt zwölf Monate, der Vater zwei Monate – oft parallel zu den Partnermonaten beim Elterngeld.
- Gemeinsamer Start: Beide Eltern bleiben im ersten Monat zu Hause, danach übernimmt einer die Betreuung.
- Staffelmodell: Ein Elternteil kehrt nach sechs bis acht Monaten zurück, der andere übernimmt.
- Teilzeit für beide: Beide reduzieren auf 24 bis 32 Stunden und teilen sich die Betreuung.
Elternzeit vorzeitig beenden oder verlängern
Möchtest du früher in den Job zurück, brauchst du grundsätzlich die Zustimmung deines Arbeitgebers. Ausnahmen gelten etwa bei der Geburt eines weiteren Kindes oder in besonderen Härtefällen wie schwerer Krankheit. Dann kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Auch eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung möglich – es sei denn, ein geplanter Wechsel zwischen den Eltern scheitert aus wichtigem Grund. Wer seine Elternzeit beantragen will, sollte die Zeiträume deshalb von Anfang an realistisch wählen.
Plant die Aufteilung am besten zusammen mit dem Elterngeld. Wer vorher sein Elterngeld berechnet, sieht sofort, welche Kombination finanziell am meisten bringt.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Sobald du die Elternzeit beantragt hast, genießt du einen besonderen Kündigungsschutz. Er beginnt frühestens acht Wochen vor dem Start der Elternzeit und gilt bis zu ihrem Ende. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag beginnt er frühestens 14 Wochen vorher.
Daraus folgt ein praktischer Tipp: Wenn du die Elternzeit beantragen willst und den Antrag sehr früh einreichst, etwa vier Monate vorher, bist du in den ersten Wochen nach Zugang noch nicht durch das BEEG geschützt. Für Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Geburt greift allerdings ohnehin der Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes.
Eine Kündigung ist während der Elternzeit nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer Betriebsschließung. Dann muss die zuständige Landesbehörde für Arbeitsschutz zustimmen. Der Schutz gilt auch, wenn du während der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest.
Wichtig für befristet Beschäftigte: Ein befristeter Vertrag endet trotz Elternzeit zum vereinbarten Datum. Die Elternzeit verlängert ihn nicht.
Teilzeit in der Elternzeit
Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Teilzeit kann den finanziellen Druck abfedern und den Wiedereinstieg erleichtern. Am besten kombinierst du beides: Elternzeit beantragen und Teilzeit beantragen in einem Schreiben.
Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit hast du nach § 15 BEEG, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Personen.
- Dein Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als sechs Monaten.
- Du möchtest für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden reduzieren.
- Es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.
- Du stellst den Antrag in Textform sieben Wochen (bis zum dritten Geburtstag) bzw. 13 Wochen vorher.
Will dein Arbeitgeber ablehnen, muss er das innerhalb von vier Wochen (bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag acht Wochen) begründet in Textform tun. Verpasst er diese Frist, gilt deine Teilzeit als genehmigt. Insgesamt kannst du die Verringerung zweimal während der Elternzeit durchsetzen.
Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit ist ebenfalls erlaubt. Dafür brauchst du aber die Zustimmung deines Arbeitgebers, die er nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern darf.

Musterformulierung: So kannst du die Elternzeit beantragen
Um die Elternzeit beantragen zu können, ist kein formaler Vordruck vorgeschrieben. Dein Antrag sollte aber alle Angaben enthalten, die dein Arbeitgeber für die Planung braucht. Diese Bausteine kannst du übernehmen und anpassen:
- Absender: Name, Anschrift, Personalnummer.
- Betreff: „Antrag auf Elternzeit nach § 16 BEEG“.
- Einleitung: „Hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind [Name], geboren am [Datum] / voraussichtlicher Geburtstermin [Datum].“
- Zeitraum: „Die Elternzeit soll am [Datum] beginnen und am [Datum] enden.“
- Zwei-Jahres-Festlegung: „Für die ersten zwei Lebensjahre meines Kindes nehme ich Elternzeit ausschließlich im oben genannten Zeitraum. Eine weitere Elternzeit behalte ich mir vor.“
- Optional Teilzeit: „Zugleich beantrage ich ab dem [Datum] eine Teilzeittätigkeit mit [Anzahl] Wochenstunden, verteilt auf [Tage/Uhrzeiten].“
- Bitte um Bestätigung: „Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 BEEG.“
- Abschluss: Datum, Name und – bei Briefform – Unterschrift.
Viele Arbeitgeber stellen eigene Formulare bereit, mit denen du die Elternzeit beantragen kannst – nutzen musst du sie nicht. Hebe eine Kopie oder die gesendete E-Mail gut auf. So kannst du im Streitfall belegen, wann du die Elternzeit beantragt hast und was du festgelegt hast.
Elternzeit und Elterngeld: Das ist der Unterschied
Elternzeit und Elterngeld hängen eng zusammen, sind aber zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Ansprechpartnern. Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede:
| Merkmal | Elternzeit | Elterngeld |
|---|---|---|
| Was ist es? | Freistellung vom Job | Geldleistung des Staates |
| Wo beantragen? | beim Arbeitgeber | bei der Elterngeldstelle |
| Dauer | bis zu 3 Jahre pro Elternteil | 12 bis 14 Monate Basiselterngeld, mit ElterngeldPlus länger |
| Frist | 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn | max. 3 Monate rückwirkend |
| Wer hat Anspruch? | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | auch Selbstständige, Studierende, Eltern ohne Einkommen |
Du kannst Elternzeit also auch ohne Elterngeld nehmen und umgekehrt. Wer Elternzeit beantragen will, sollte den Elterngeldantrag trotzdem gleich mitdenken, denn beide Planungen beeinflussen sich. Ergänzend steht dir unabhängig davon das Kindergeld zu – wie du es bekommst, liest du in unserem Ratgeber Kindergeld beantragen.
Urlaub, Versicherung und Rückkehr in den Job
Dein Arbeitgeber darf den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Arbeitest du während der Elternzeit bei ihm in Teilzeit, entfällt diese Kürzung. Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht, du kannst ihn danach nehmen.
Bist du gesetzlich pflichtversichert, bleibst du während der Elternzeit in der Regel beitragsfrei krankenversichert. Freiwillig Versicherte und Privatversicherte sollten frühzeitig mit ihrer Kasse sprechen, da hier Beiträge anfallen können.
Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Nicht zwingend auf exakt denselben Schreibtisch, aber auf eine vergleichbare Tätigkeit mit gleichem Gehalt. Ein Gespräch mit der Führungskraft einige Wochen vor der Rückkehr erleichtert den Wiedereinstieg spürbar.
Gerade die ersten Monate mit Baby sind körperlich und emotional fordernd. Plane bewusst Zeit für die Erholung im Wochenbett nach der Geburt ein und für Angebote wie die Rückbildungsgymnastik, bevor du in den Job zurückkehrst.
Fazit: Rechtzeitig planen, klar festlegen
Elternzeit beantragen ist kein Hexenwerk, wenn du die Fristen kennst. Wer früh plant, kann die Elternzeit beantragen, ohne in Stress zu geraten. Halte die sieben Wochen Vorlauf ein, lege die ersten zwei Jahre verbindlich fest und sichere dir einen Zugangsnachweis. Mit einer durchdachten Aufteilung zwischen beiden Elternteilen und einem passenden Teilzeitmodell gewinnt ihr wertvolle Zeit mit eurem Kind.
Weitere Antworten auf Detailfragen – etwa zu Großeltern-Elternzeit oder Adoption – findest du auf dem Familienportal des Bundes. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.
Häufige Fragen zum Thema „Elternzeit beantragen“
Wie kann ich Elternzeit beantragen?
Du stellst den Antrag direkt bei deinem Arbeitgeber, seit Mai 2025 genügt dafür die Textform, also auch eine E-Mail. Nenne Beginn und Ende der Elternzeit und lege verbindlich fest, welche Zeiträume du in den ersten zwei Lebensjahren nimmst. Bitte um eine Bestätigung, damit du den Zugang belegen kannst.
Wann muss ich Elternzeit beantragen?
Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag liegt. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Väter, die ab Geburt zu Hause bleiben möchten, rechnen die Frist vom errechneten Geburtstermin zurück.
Wie lange dauert die Elternzeit maximal?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Bis zu 24 Monate davon lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen. Bei Müttern wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die drei Jahre angerechnet. Beide Eltern können die Elternzeit auch gleichzeitig nehmen.
Ab wann gilt der Kündigungsschutz in der Elternzeit?
Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Antrag, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und endet mit ihrem Ablauf. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt er frühestens 14 Wochen vorher. Kündigungen sind nur ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zulässig.
Was ist der Unterschied, wenn ich Elternzeit beantragen oder Elterngeld beantragen will?
Elternzeit ist die Freistellung vom Job und wird beim Arbeitgeber beantragt. Elterngeld ist eine staatliche Geldleistung, die du bei der Elterngeldstelle beantragst. Elternzeit kann bis zu drei Jahre dauern und ist unbezahlt, Elterngeld fließt in der Regel 12 bis 14 Monate, mit ElterngeldPlus auch länger.






